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01.

BEANTRAGUNG DURCH DEN DIENSTGEBER

Der Dienstgeber von Ordinationen mit Sitz in Wien muss zunächst den Ermäßigungsausweis beantragen.
Hierzu ist von der Auszubildenden oder dem Auszubildenden der Name, das Geburtsdatum und das Datum des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben.

> Zum Antrag

02.

RÜCKSENDUNG AN DAS ZAFI

Senden Sie sodann den unterzeichneten und mit dem Ordinationsstempel versehenen Antrag an das ZAFI Wien - per E-Mail an anmeldung@zafi.at oder per Post.

03.

ERMÄSSIGUNGSAUSWEIS

Daraufhin erhalten Sie den Ermäßigungsausweis in die Ordination gesendet, welcher nun mit dem Ordinationsstempel mit Unterschrift und einem Lichtbild der Assistentin oder des Assistenten zu versehen ist.

04.

JUGENDTICKET

Mit diesem Ermäßigungsausweis kann die/der Assistent:in in einer der Vorverkaufsstellen oder im Online-Ticketshop der Wiener Linien das Jugendticket und das Top-Jugendticket besorgen.

Das Jugendticket ist gemeinsam mit dem Ermäßigungsausweis als Benutzungsnachweis gültig.

INFOS.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter 
VOR-Info oder über die VOR Hotline
0810 22 23 24.

Zahnärztliche Assistent:innen bis zum 24. Lebensjahr können während ihrer Ausbildung in den Genuss der Jugendvergünstigungen des VOR (Verkehrsverbund Ost-Region) kommen.

LAP.

LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG

Das ZAFI Wien bietet in Zusammenarbeit mit der Wiener Wirtschaftskammer die Möglichkeit, direkt nach erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungs-Lehrganges für zahnärztliche AssistentInnen am ZAFI die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen.

> Zu weiteren Informationen

 

PASS.

WEITERBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENT:IN

Nach Abschluss der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz (ZAss) und nach zweijähriger Berufstätigkeit kann die Weiterbildung zur Prophylaxeassistenz (PAss) erfolgen.

Diese ermöglicht Dir in einem gewissen Umfang selbständig am Patienten zu arbeiten und deinen Teil zur Zahngesundheit beizutragen.

> Zur PAss-Ausbildung

  • Die theoretische Ausbildung erfolgt am ZAFI, dem Zahnärztlichen Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien, parallel zur praktischen Ausbildung in der Ordination (Duale Ausbildung).

  • Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber.

  • Pro Kurs werden maximal 50 Personen aufgenommen.

  • Die Theorieausbildung erstreckt sich über 4 Semester in Form eines Lehrganges.

  • Der Theorieunterricht findet einmal pro Woche statt.

  • Für den Unterricht wird unterstützendes E-Learning als auch eine Homeschooling Plattform verwendet.

  • Das Lehrpersonal setzt sich aus Zahnärzt:innen, Prophylaxe-Assistent:innen und anderen Spezialist:innen zusammen. 

  • Nach positiver Absolvierung der praktischen Ausbildung und des Theorie-Kurses schließt der/die Schüler:in mit einer kommissionellen Abschlussprüfung zur zahnärztlichen Assistenz (ZAss) ab.

  • Die Kurskosten betragen € 4.160,– (inkl. MwSt) und sind durch den Dienstgeber zu entrichten.

  • Nach der dreijährigen dualen Ausbildung und dem positiven Bestehen der kommissionellen Abschlussprüfung ist die Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz beendet.​

Dokumentationsvorlage für das praktische Qualifikationsprofil

01.

ANMELDUNG ZUM AUFNAHMEVERFAHREN

Der erste Schritt ist die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren durch den/die Dienstgeber:in. Hierzu ist der Jahrgang und die gewünschte Klasse zu wählen.

Rechtzeitig zum Beginn des Verfahrens erhalten die Teilnehmer:innen die Zugangsdaten zum eLearning-System des ZAFI.

> Zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

02.

AUFNAHMETEST UND PERSÖNLICHES GESPRÄCH

Das Aufnahmeverfahren selbst wird in zwei Schritten durchgeführt - einem Aufnahmetest über das eLearning-System und einem persönlichen Gespräch -  bei welchem die Motivation, das Sprachverständnis und die soziale Kompetenz der Teilnehmer:innen erhoben werden.

03.

ZULASSUNG ZUM LEHRGANG

Die 50 besten Teilnehmer:innen des zweistufigen Aufnahmeverfahrens erhalten einen Ausbildungsplatz für den ausgeschriebenen Kurs. 

Die Teilnehmer:innen werden über das eLearning-System über das Ergebnis informiert.

Bei negativem Ergebnis besteht die Möglichkeit, das Aufnahmeverfahren im darauffolgenden Semester zu wiederholen.

04.

ANMELDUNG ZUM LEHRGANG

Die Anmeldung der zugelassenen Teilnehmer:innen zum jeweiligen Lehrgang - Jahr und Klasse - muss innerhalb der Anmeldefrist unter Angabe der Matrikelnummer vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin ebenfalls online erfolgen.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang für das 1. und 2. Semester

05.

ÜBERFÜHRUNG IN DEN SCHULBETRIEB

Im Anschluss wird die Schülerin oder der Schüler in den Schulbetrieb übergeführt.

Die Informationen über den weiteren Verlauf werden über das eLearning-System den Schüler:innen mitgeteilt.

06.

BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME AM 3./4. SEMESTER

Am Ende des 2. Semesters erfolgt innerhalb einer angekündigten Frist die Bestätigung der Teilnehmerdaten und des Dienstgebers.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang
für das 3. und 4. Semester

 

07.

KOMMISSIONELLE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Nach positiver Absolvierung der praktischen Ausbildung und des Lehrganges schließt der/die Schüler:in mit der positiven kommissionellen Abschlussprüfung die Ausbildung ab.

08.

WIEDERHOLUNGS-
PRÜFUNG

Wird der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen besteht die Möglichkeit, die kommissionelle Abschlußprüfung zu wiederholen.

> Zur Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

ZAss_Grundausbildung_v03.jpg

Die zahnärztliche Assistenz ist ein vollwertiger Gesundheitsberuf. Der Umfang der Ausbildung beträgt mindestens 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis, die während der dreijährigen Ausbildungsdauer absolviert werden müssen.
 

Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt im Rahmen eines 4-semestrigen Lehrganges am Zahnärztlichen Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien (ZAFI), die praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses in der Ordination. 

DIE AUSBILDUNG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN ASSISTENZ

DAS BERUFSBILD

Als zahnärztliche/r Assistent:in betreust Du die Patienten einer Zahnarztpraxis und assistierst der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt bei Untersuchungen und Behandlungen. Dabei ist Dein Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen gefragt.

Egal ob große oder kleine Patient:innen, bist es oft Du, die/der sie begrüßt und auf ihre Anliegen eingehen muss. So wird jedem Patienten und jeder Patientin bereits ein erster Eindruck über das Praxisklima übermittelt.

Zu Deinen Aufgaben gehören neben der Reinigung und Pflege von Instrumenten, Apparaten und Einrichtungen auch die Organisation und Verwaltung der Ordination. Ebenso sind die Terminvergabe, die Telefon-Kommunikation, die Digitalisierung von Dokumenten ein wichtiger Aufgabenbereich in der zahnärztlichen Ordination.

Zusätzlich bist Du auch für Röntgenaufnahmen der Patient:innen zuständig.

WAS LERNT MAN BEI DER AUSBILDUNG?

Die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz ist eine duale Ausbildung. Du erlernst die Berufspraxis direkt bei Deinem/Deiner Dienstgeber:in, meist in einer zahnärztlichen Ordination.

Dort wird Dir durch deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt gezeigt, wie Du bei der Behandlung von Patient:innen assistierst.

Außerdem wirst Du dahingehend ausgebildet, was Du bei Terminvergaben zu beachten hast, wie Leistungen an Patient:innen erfasst werden oder auch wie Du ein Röntgengerät richtig und sicher bedienst.

Zusätzlich sind Hygiene und Umweltschutz ein wichtiger Bestandteil Deiner Ausbildung.

Während Deiner theoretischen Ausbildung am ZAFI werden Dich folgende Themen begleiten:

  • Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde 

  • Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts

  • Physik, Biochemie

  • Kieferorthopädie

  • Schriftverkehr und Praxisorganisation

  • Pharmakologie

  • Pathologie des stomatognathen Systems

  • Röntgen und Strahlenschutz

  • Berufskunde und Ethik

  • Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie

  • Konservierende Zahnheilkunde

  • Zahnärztliche Prothetik

  • Hygiene, Mikrobiologie und Umweltschutz

  • Parodontologie und Prophylaxe

  • Erste Hilfe und Arbeitsschutz

  • Zahnärztliche Chirurgie

  • Angewandte Psychologie und Kommunikation

  • Rechnungswesen

  • Abrechnung mit der Sozialversicherung

DIE VORAUSSETZUNGEN

  • Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung,

  • Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses in einer zahnärztlichen Ordination,

  • mindestens ein halbes Jahr Praxiserfahrung, 

  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung,

  • die Anmeldung zum Lehrgang hat durch den/die Dienstgeber:in zu erfolgen.

Der Weg zur Zahnärztlichen Assistenz

01.

ANMELDUNG ZUM AUFNAHMEVERFAHREN

Der erste Schritt ist die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren durch den/die Dienstgeber:in. Hierzu ist der Jahrgang und die gewünschte Klasse zu wählen.

Rechtzeitig zum Beginn des Verfahrens erhalten die Teilnehmer:innen die Zugangsdaten zum eLearning-System des ZAFI.

> Zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

02.

AUFNAHMETEST UND PERSÖNLICHES GESPRÄCH

Das Aufnahmeverfahren selbst wird in zwei Schritten durchgeführt - einem Aufnahmetest über das eLearning-System und einem persönlichen Gespräch -  bei welchem die Motivation, das Sprachverständnis und die soziale Kompetenz der Teilnehmer:innen erhoben werden.

03.

ZULASSUNG ZUM LEHRGANG

Die 50 besten Teilnehmer:innen des zweistufigen Aufnahmeverfahrens erhalten einen Ausbildungsplatz für den ausgeschriebenen Kurs. 

Die Teilnehmer:innen werden über das eLearning-System über das Ergebnis informiert.

Bei negativem Ergebnis besteht die Möglichkeit, das Aufnahmeverfahren im darauffolgenden Semester zu wiederholen.

04.

ANMELDUNG ZUM LEHRGANG

Die Anmeldung der zugelassenen Teilnehmer:innen zum jeweiligen Lehrgang - Jahr und Klasse - muss innerhalb der Anmeldefrist unter Angabe der Matrikelnummer vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin ebenfalls online erfolgen.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang

05.

ÜBERFÜHRUNG IN DEN SCHULBETRIEB

Im Anschluss wird die Schülerin oder der Schüler in den Schulbetrieb übergeführt.

Die Informationen über den weiteren Verlauf werden über das eLearning-System den Schüler:innen mitgeteilt.

06.

BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME AM 3./4. SEMESTER

Am Ende des 2. Semesters erfolgt innerhalb einer angekündigten Frist die Bestätigung der Teilnehmerdaten und des Dienstgebers.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang (3. und 4. Semester)

 

07.

KOMMISSIONELLE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Nach positiver Absolvierung der praktischen Ausbildung und des Lehrganges schließt der/die Schüler:in mit der positiven kommissionellen Abschlussprüfung die Ausbildung ab.

08.

WIEDERHOLUNGS-
PRÜFUNG

Wird der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen besteht die Möglichkeit, die kommissionelle Abschlußprüfung zu wiederholen.

> Zur Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier melden Sie Ihre Assistentin oder Ihren Assistenten für das Aufnahmeverfahren an.

Der angegebene Zeitbereich beschreibt denjenigen Zeitraum, in welchem die Registrierung für das Aufnahmeverfahren möglich ist. Die einzelnen Termine für die Informationsveranstaltung, 
den Aufnahmetest und das persönliche Interview werden den Teilnehmer:innen gesondert mitgeteilt.

Hier melden Sie Ihre Assistentin oder Ihren Assistenten für die den jeweiligen Lehrgang für
das erste und zweite Semester an.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Lehrgang nur für diejenigen Teilnehmer:innen möglich ist, die bereits das Aufnahmeverfahren durchlaufen haben und eine schriftliche Benachrichtigung zur Aufnahme in den jeweiligen Lehrgang erhalten haben.

Hier melden Sie Ihre Assistentin oder Ihren Assistenten für die den jeweiligen Lehrgang für
das dritte und vierte Semester an.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Lehrgang nur für diejenigen Teilnehmer:innen möglich ist, die bereits das erste und zweite Semester absolviert haben.

 

Hier melden Sie Ihre Assistentin oder Ihren Assistenten für die Wiederholungsprüfung an.

DER WEG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN ASSISTENZ
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JUGENDTICKET DES VOR
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ANMELDUNG ZU DEN LEHRGÄNGEN
1. UND 2. SEMESTER
ANMELDUNG ZU DEN LEHRGÄNGEN
3. UND 4. SEMESTER
ANMELDUNG ZU DEN WIEDERHOLUNGS-
PRÜFUNGEN
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