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AUSBILDUNG

Die Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistenz

Die zahnärztliche Assistenz ist ein vollwertiger Gesundheitsberuf. Der Umfang der Ausbildung beträgt mindestens 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis, die während der dreijährigen Ausbildungsdauer absolviert werden müssen.
 

Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt im Rahmen eines 4-semestrigen Lehrganges am Zahnärztlichen Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien (ZAFI), die praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses in der Ordination. 

Was lernt man bei der Ausbildung?

Das ZAFI bietet hierzu eine hochwertige Ausbildung in der Dauer von 144 Stunden an 9 Kurswochen-enden mit nachfolgenden Ausbildungsschwerpunkten an.

  • Vertiefende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie des Zahnhalteapparates, der Zähne und der Mundhöhle

  • Grundlagen des Biofilms, Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen

  • Arten der Parodontalerkrankungen

  • Speichel

  • Zahnablagerungen und -verfärbungen

  • Ätiologie der Hartsubstanzschäden

  • Ätiologie der Schleimhautveränderungen

  • Befunderhebung und Inhalte des Parodontalstatus (ÖGP Richtlinien)

  • Ernährungsgrundlagen

  • Instrumentenkunde (Schall-, Ultraschall und Handinstrumente)

  • Hygienische Aufbereitung und Schleifen der Handinstrumente

  • Grundlagen der professionellen Zahnreinigung und Herstellung sauberer Verhältnisse in der  Mundhöhle

  • Orale Fotografie

  • Praxishygiene (Reinigung-Desinfektion-Sterilisation), Infektionsprophylaxe

  • Motivationsführung

  • Patientenkommunikation

  • Chemoprävention

  • Hilfsmittel für die Dentalhygiene

  • Fluoridanwendung

  • Indices-Erhebung und Auswertung

  • Behandlungskonzepte und -planungen

  • Recall

  • OPG, parodontaler Röntgenstatus, Röntgendiagnostik

  • Praktische Übungen am Modell, Phantom, Patienten

  • Politur der Zähne

Kursabschluss

  • Führen eines Pflichtenhefts

  • 30 Befundungen

  • Multiple-Choice Test

  • Praktisches Arbeiten am Patienten

Nach positiv bestandenem Kursabschluss darf der/die Teilnehmer:in die Berufsbezeichnung „Prophylaxeassistentin“ (PAss) gemäß § 9a des Kollektivvertrags führen.

Die Voraussetzungen

  • die Berufsberechtigung und eine mindestens zweijährige Berufsausübung in der Zahnärztlichen Assistenz sowie

  • das Vorliegen eines Dienstverhältnisses als Zahnärztliche/r Assistent:in einschließlich Einverständniserklärung des Dienstgebers/der Dienstgeberin für die Aufnahme

Anmeldung und Aufnahme

Wir ersuchen Sie, für die Kurstermine zur PAss-Ausbildung mit dem Büro des ZAFI Kontakt aufzunehmen.

Kontakt Ausbildung PAss

Sabine Spitzhütl
Telefon +43 1 597 33 57 10

E-Mail spitzhuetl@zafi.at

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