ZASS
LEHRABSCHLUSS
Der Lehrabschluss
Das ZAFI Wien bietet in Zusammenarbeit mit der Wiener Wirtschaftskammer die Möglichkeit, direkt nach erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungs-Lehrganges für zahnärztliche AssistentInnen am ZAFI, die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen.
Allgemeine Informationen
Alle Absolvent:innen des ZAFI können sich am Ende der Abschlussklasse entscheiden, ob sie zusätzlich zur erfolgreich absolvierten Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz auch die Lehrabschlussprüfung ablegen möchten, um damit eine weitere Türe für ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung aufzustoßen.
Die Voraussetzungen für einen Antritt gemäß BAG § 23 Abs.5 lit. A zur Lehrabschluss-Prüfung sind:
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Der/die Prüfungskandidat:in muss älter als 18 Jahre alt sein
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Nachweis über den positiven Abschluss der 3-jährigen Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz gemäß der ZASS-Ausbildungsverordnung –ZASSAV, BGBl. II Nr. 283/2013 am zahnärztlichen Fortbildungsinstitut
Für eine optimale Vorbereitung ist der Besuch der Vorbereitungskurse verpflichtend, um das in den zwei Jahren erlernte Wissen nochmals aufzufrischen und die Teilnehmer:innen bis zum Prüfungstermin mit Rat und Tat zu begleiten.
Lernunterlage
Als Lernunterlage wird das Skriptum für die Gegenstände Praxisorganisation, Abrechnungswesen und Behandlungsassistenz im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz empfohlen. Die Lernunterlage ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mit dem Skriptum können Sie sich auf die Prüfungsgegenstände „Praxisorganisation“ und „Abrechnungswesen“ (schriftlich und mündlich) sowie „Behandlungsassistenz“ (mündlich) vorbereiten.
Die Unterlage beinhaltet jeweils eine Musterprüfung samt Lösung für die schriftlichen Teile sowie Themenlisten für den mündlichen Teile der Prüfung.
Prüfungsgegenstände
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Praxisorganisation –
schriftliche und mündliche Prüfung -
Abrechnungswesen –
schriftliche und mündliche Prüfung -
Behandlungsassistenz im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz –
mündliche Prüfung
Die Anmeldung zur LAP
Die Informationen zur Anmeldung erhalten Sie nach der Übermittlung des Abschlusszeugnisses an das ZAFI.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei der WKO rasch anmelden müssen bzw. die Prüfungsgebühr sofort überweisen müssen, um zur LAP zugelassen zu werden.