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ANGEBOT FÜR KURSE UND LEHRGÄNGE
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Um die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren, fällt es unter die gesetzlich verankerten Berufspflichten der ZAss, berufsspezifisch regelmäßig Fortbildung zu betreiben.


Um dies zu dokumentieren, hat die Österreichische Zahnärztekammer im Juni 2013 das Fortbildungszertifikat für die ZAss einstimmig beschlossen und eingerichtet.

WEITERBILDUNG FÜR ZAHNÄRZTLICHE ASSISTENT:INNEN

DAS FORTBILDUNGS-ZERTIFIKAT FÜR ZASS

Unmittelbar nach der Ausbildung zur ZAss kann mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten begonnen werden. In fünf Jahren müssen für das Zertifikat 50 Fortbildungspunkte durch die ZAss erreicht werden. Das Zertifikate hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.


ZAss können Ihre Ansuchen um das Zertifikat an die ÖZÄK richten, wenn sie in den letzten (fünf) Jahren den entsprechenden Umfang an Fort- und Weiterbildung durch anerkannte Veranstalter nachweisen können. Für die ZAss, die die eingestellte Diplomweiterbildung  begonnen haben, gibt es eine individuelle Bearbeitung, denn diese bereits erworbenen Punkte sollen nicht verloren gehen.


Die ZAss-Fortbildungen wird analog der bewährten zahnärztlichen Fortbildung zentral vom Referat für das Zahnärztliche Team – Assistentinnen erfasst und approbiert. Nur approbierte Fortbildungen erhalten Fortbildungspunkte, um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen.

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