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Das ZAFI Wien bietet in Zusammenarbeit mit der Wiener Wirtschaftskammer die Möglichkeit, direkt nach erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungs-Lehrganges für zahnärztliche AssistentInnen am ZAFI, die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen.

DER LEHRABSCHLUSS

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Alle Absolvent:innen des ZAFI können sich am Ende der Abschlussklasse entscheiden, ob sie zusätzlich zur erfolgreich absolvierten Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz auch die Lehrabschlussprüfung ablegen möchten, um damit eine weitere Türe für ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung aufzustoßen.

Die Voraussetzungen für einen Antritt gemäß BAG § 23 Abs.5 lit. A zur Lehrabschluss-Prüfung sind:

  • Der/die Prüfungskandidat:in muss älter als 18 Jahre alt sein 

  • Nachweis über den positiven Abschluss der 3-jährigen Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz gemäß der ZASS-Ausbildungsverordnung –ZASSAV, BGBl. II Nr. 283/2013 am zahnärztlichen Fortbildungsinstitut

Für eine optimale Vorbereitung ist der  Besuch der Vorbereitungskurse verpflichtend, um das in den zwei Jahren erlernte Wissen nochmals aufzufrischen und die Teilnehmer:innen bis zum Prüfungstermin mit Rat und Tat zu begleiten.

Lernunterlage

Als Lernunterlage wird das Skriptum für die Gegenstände Praxisorganisation, Abrechnungswesen und Behandlungsassistenz im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz empfohlen. Die Lernunterlage ist in der Teilnahmegebühr enthalten.

Mit dem Skriptum können Sie sich auf die Prüfungsgegenstände „Praxisorganisation“ und „Abrechnungswesen“ (schriftlich und mündlich) sowie „Behandlungsassistenz“ (mündlich) vorbereiten.

 

Die Unterlage beinhaltet jeweils eine Musterprüfung samt Lösung für die schriftlichen Teile sowie Themenlisten für den mündlichen Teile der Prüfung.

> Zur Anmeldung zu den Vorbereitungskursen

PRÜFUNGSGEGENSTÄNDE DER LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG

  • Praxisorganisation – 
    schriftliche und mündliche Prüfung

  • Abrechnungswesen – 
    schriftliche und mündliche Prüfung 

  • Behandlungsassistenz im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz –
    mündliche Prüfung

DIE ANMELDUNG ZUR
LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Informationen zur Anmeldung erhalten Sie nach der Übermittlung des Abschlusszeugnisses an das ZAFI.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei der WKO rasch anmelden müssen bzw. die Prüfungsgebühr sofort überweisen müssen, um zur LAP zugelassen zu werden.

ANMELDUNG ZU DEN VORBEREITUNGSKURSEN

Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich.
 

Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können, ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.
 

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.
 

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungs-Lehrgängen (Erwachsenenbildungs-Institutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechts-Fähigkeit) erfolgen.

BERUFSREIFE-
PRÜFUNG

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.
 

Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates und der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung.
 

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu derjenigen Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium.

STUDIEN-BERECHTIGUNGS-
PRÜFUNG

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