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ANGEBOT FÜR KURSE UND LEHRGÄNGE
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Um die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren, fällt es unter die gesetzlich verankerten Berufspflichten der PAss, berufsspezifisch regelmäßig Fortbildung zu betreiben.


Um dies zu dokumentieren, hat die Österreichische Zahnärztekammer im Juni 2013 das Fortbildungszertifikat für die PAss einstimmig beschlossen und eingerichtet.

WEITERBILDUNG FÜR PROPHYLAXE-ASSISTENT:INNEN

DAS FORTBILDUNGZERTIFIKAT FÜR PASS

Unmittelbar nach der Ausbildung zur PAss kann mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten begonnen werden. In fünf Jahren müssen für das Zertifikat 50 Fortbildungspunkte durch die PAss erreicht werden. PAss müssen naturgemäß über 50 Prozent an spezifischen Prophylaxe-Fortbildungen belegen.
Beide Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.


PAss können Ihre Ansuchen um das Zertifikat an die ÖZÄK richten, wenn sie in den letzten (fünf ) Jahren den entsprechenden Umfang an Fort- und Weiterbildung durch anerkannte Veranstalter nachweisen können.


PAss-Fortbildungen werden analog der bewährten zahnärztlichen Fortbildung zentral vom Referat für das zahnärztliche Team – Assistentinnen und dem Prophylaxe-Referat erfasst und approbiert. Nur approbierte Fortbildungen erhalten Fortbildungspunkte, um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen.

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