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Nach Abschluss der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz (ZAss) und nach zweijähriger Berufstätigkeit kann die Weiterbildung zur Prophylaxeassistenz (PAss) erfolgen.


Diese ermöglicht Dir in einem gewissen Umfang selbständig am Patienten zu arbeiten und Deinen Teil zur Zahngesundheit beizutragen.

DIE AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE- ASSISTENZ

DIE ANMELDUNG UND AUFNAHME

Wir ersuchen Sie, für die Kurstermine zur PAss-Ausbildung mit dem Büro des ZAFI Kontakt aufzunehmen.

Kontakt Ausbildung PAss

Sabine Spitzhütl
Telefon +43 1 597 33 57 10

E-Mail spitzhuetl@zafi.at

DIE VORAUSSETZUNGEN

  • die Berufsberechtigung und eine mindestens zweijährige Berufsausübung in der Zahnärztlichen Assistenz sowie

  • das Vorliegen eines Dienstverhältnisses als Zahnärztliche/r Assistent:in einschließlich Einverständniserklärung des Dienstgebers/der Dienstgeberin für die Aufnahme

Der Weg zur Zahnärztlichen Assistenz

01.

ANMELDUNG ZUM AUFNAHMEVERFAHREN

Der erste Schritt ist die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren durch den/die Dienstgeber:in. Hierzu ist der Jahrgang und die gewünschte Klasse zu wählen.

Rechtzeitig zum Beginn des Verfahrens erhalten die Teilnehmer:innen die Zugangsdaten zum eLearning-System des ZAFI.

> Zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

02.

AUFNAHMETEST UND PERSÖNLICHES GESPRÄCH

Das Aufnahmeverfahren selbst wird in zwei Schritten durchgeführt - einem Aufnahmetest über das eLearning-System und einem persönlichen Gespräch -  bei welchem die Motivation, das Sprachverständnis und die soziale Kompetenz der Teilnehmer:innen erhoben werden.

03.

ZULASSUNG ZUM LEHRGANG

Die 50 besten Teilnehmer:innen des zweistufigen Aufnahmeverfahrens erhalten einen Ausbildungsplatz für den ausgeschriebenen Kurs. 

Die Teilnehmer:innen werden über das eLearning-System über das Ergebnis informiert.

Bei negativem Ergebnis besteht die Möglichkeit, das Aufnahmeverfahren im darauffolgenden Semester zu wiederholen.

04.

ANMELDUNG ZUM LEHRGANG

Die Anmeldung der zugelassenen Teilnehmer:innen zum jeweiligen Lehrgang - Jahr und Klasse - muss innerhalb der Anmeldefrist unter Angabe der Matrikelnummer vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin ebenfalls online erfolgen.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang

05.

ÜBERFÜHRUNG IN DEN SCHULBETRIEB

Im Anschluss wird die Schülerin oder der Schüler in den Schulbetrieb übergeführt.

Die Informationen über den weiteren Verlauf werden über das eLearning-System den Schüler:innen mitgeteilt.

06.

BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME AM 3./4. SEMESTER

Am Ende des 2. Semesters erfolgt innerhalb einer angekündigten Frist die Bestätigung der Teilnehmerdaten und des Dienstgebers.

> Zur Anmeldung zum Lehrgang (3. und 4. Semester)

 

07.

KOMMISSIONELLE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Nach positiver Absolvierung der praktischen Ausbildung und des Lehrganges schließt der/die Schüler:in mit der positiven kommissionellen Abschlussprüfung die Ausbildung ab.

08.

WIEDERHOLUNGS-
PRÜFUNG

Wird der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen besteht die Möglichkeit, die kommissionelle Abschlußprüfung zu wiederholen.

> Zur Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

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