October, 2022
Veranstaltungsdetails & Anmeldung
Veranstaltungsdetails & Anmeldung
Dipl.-Ing. Dr. Rüdiger REITINGER, Amtssachverständiger für Strahlenschutz, Amt der NÖ Landesregierung
Dipl.-Ing. Gerhard SEIFRITZ, MSc, Amtssachverständiger für Strahlenschutz, Amt der NÖ Landesregierung
Termin:
Donnerstag | 13.10.2022 | 17.30 – 21.30 Uhr
- Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze des Strahlenschutzes
- Physikalische Grundlagen
- Biologische Auswirkungen ionisierender Strahlung
- Ablauf der strahlenschutzrechtlichen Bewilligungs- und Überprüfungsverfahren
- Qualitätssicherung und -prüfung in der Röntgendiagnostik
Hinweis für Zahnärzte (lt. §82(1) Allgemeine Strahlenschutzverordnung v. 1. 8. 2020):
Seit 1. 1. 2011 besteht die Verpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte, alle 5 Jahre eine geeignete Fortbildung von mindes- tens 4 Stunden (sofern die Tätigkeit auf eine Zahnarztordination beschränkt ist), nachzuweisen.
Die Fortbildung entspricht inhaltlich den Forderungen des §82 Abs.1 Z 1 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020, BGBI. II Nr. 339/2020, für die Fortbildung von Strahlenschutzbeauftragten im Bereich der Medizin.
Hinweis für das zahnmedizinische Personal (ZASS/ PASS):
Die medizinische Strahlenschutzverordnung vom 6.2.2018 verpflichtet im § 9 alle „an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen“, alle 5 Jahre eine geeignete Fortbildung von mindestens 4 Stunden nachzuweisen. Daraus leitet sich auch die Verpflichtung zu einer solchen Fortbildung auch für die zahnärztlichen AssistentInnen ab.
Diese Fortbildung ist erstmals bis 31.12.2023 nachzuweisen.
ZFP-ZPunkte: 5 Punkte
Teilnehmer: max. 45
Kursgebühr: Arzt: € 200,–
ZAss/PAss: € 100,–
Team: € 260,– (Arzt+ZAss/PAss)
FAQs
- Wie lange haben fertig ausgebildete ZAss Zeit den Strahlenschutzkurs zu absolvieren?
– Bei neu aufgenommenen, fertig ausgebildeten ZAss, beginnt das erste Fünf-Jahres-Intervall mit dem des Endes ihrer Ausbildung folgenden Jahr.
– Zum Beispiel: ZAss hat ihre Grundausbildung 2022 abgeschlossen, somit hat sie bis 2027 Zeit den gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzkurs nachzuweisen. - Hat eine ZAss ihre Ausbildung vor 2018 abgeschlossen, muss der Strahlenschutzkurs bis Ende 2023 absolviert werden.
- Müssen alle in der Ordination tätigen ZAss/ PAss den Strahlenschutzkurs absolvieren?
– Alle ZAss/ PAss die mit Röntgen betraut sind, brauchen diese Fortbildung.
– Ausschließlich ZAss die als reine Rezeptionskraft tätig sind brauchen diese Fortbildung nicht.
Anfrage per e-Mail
spitzhuetl@zafi.atKursdauer
(Donnerstag) 17:30 - 21:30
Ort
ZAFI
Wien A-1060 Gumpendorfer Straße 83