Begrenzt
gültig: Das Zahnärztliche
Fortbildungsprogramm
(ZFP) dient zum Nachweis einer kontinuierlichen qualitätsgesicherten
Fortbildung. Das Zahnärztliche
Fortbildungsdiplom
(ZFD) kann für die
•gesamte Zahnheilkunde, sowie für
•Implantologie und
•Kieferorthopädie erworben werden.
Nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes bedarf es der Erneuerung.
Unbegrenzt
gültig sind Spezialdiplome, bei denen
die Absolvierung eines vorgegebenen Curriculums zum Erwerb
eines Kammer-Diplomes führt. Zu den schon länger
bekannten Diplomen
•„Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde“
und
•„Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation“
sind in letzter Zeit noch
•„Gerostomatologie“,
•„Kinderzahnheilkunde“, sowie
•„Laserzahnheilkunde“ hinzugekommen.
Die genaueren Informationen, sowie die Downloads der Formulare
entnehmen Sie bitte der Homepage der Zahnärztekammer,
unter „Fortbildung“ und „Fortbildungsrichtlinie“:
http://www.zahnaerztekammer.at
Für die Diplomvergabe ist der Fortbildungreferent der
ÖZÄK, VP Dr. Herbert Haider, zuständig. Kontakt:
Frau Angelka Sebo, ÖZÄK, Kohlmarkt 11, 1010 Wien,
Tel. 050511-1169, sebo@zahnaerztekammer.at.
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